Pressemitteilung: Last-Minute-Rettung gebrauchsfähiger Waren: Verhältnismäßigkeit beim Abverkauf von Altbeständen ist kleiner Schritt in die richtige Richtung

Dass Deutschland kurz vor Umsetzung der neuen Vorgaben für Umweltaussagen (EmpCo-Richtlinie) eine Verhältnismäßigkeitsklausel einbringen möchte, ist zwar grundsätzlich begrüßenswert. Der bevh warnt aber davor, dass Probleme dadurch nicht gelöst, sondern nur an eine andere Stelle verschoben werden:
„Diese Last-Minute-Korrektur ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Eine Verhältnismäßigkeitsklausel ist besser als nichts, führt aber im Gegensatz zu einer klaren Abverkaufsfrist zu mehr Rechtsunsicherheit. Nun müssen alle beteiligten Akteure im Sinne der Umwelt dafür sorgen, dass die Vorgaben nicht zulasten bereits in Verkehr gebrachter Ware ausgelegt werden und zumindest praxisgerechte Erwägungen bei der Verhältnismäßigkeitsabwägung berücksichtigt werden“, sagt Alien Mulyk, Hauptgeschäftsführerin beim bevh.
Rückblick: Einwandfrei gebrauchsfähige Waren wären im Müll gelandet (....)

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Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

Stichwörter: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), EmpCo-Richtlinie, Umweltaussagen, Greenwashing, Abverkauf von Altbeständen, Verhältnismäßigkeitsklausel, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Übergangszeitraum, gebrauchsfähige Waren, Umsatzsteuerbefreiung, EU-Kommission, Nachhaltigkeitsziel

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt