Pressemitteilung: Lichteinschaltquoten am Tag – Erhebung 2023/2024

Seit dem 1. Oktober 2005 wird das Fahren mit Licht am Tag (Abblendlicht oder spezielle Tagfahrleuchten) vom Bundesministerium für Verkehr für alle Kraftfahrzeuge empfohlen. Seit der ersten Erfassung der Lichteinschaltquoten am Tag in 2007/2008 wird in regelmäßigen Abständen überprüft, inwieweit diese Empfehlung seitens der Kraftfahrer befolgt wird.
Als Auswirkung der europäischen Richtlinie 2008/89/EG müssen seit Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 und seit August 2012 auch die neuen Fahrzeugtypen aller übrigen Klassen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Es ist davon auszugehen, dass sich das Fahren mit Licht am Tag dadurch unabhängig vom individuellen Verhalten weiterverbreitet.
Erhebungsmethode
Die Erhebungen werden in 6 Gebieten in Deutschland durchgeführt. Sie finden in allen Gebieten getrennt für die Ortslagen Autobahn (BAB), Landstraße und Innerortsstraße in den Jahreszeiten Winter (November bis Februar), Sommer (Mai bis August) und der Zwischenzeit (März, April, September, Oktober) statt. Die Hochrechnung der Quoten auf ein Jahr erfolgt über die Fahrleistung bei Tageslicht nach Erhebungsintervall und Ortslage. Da das Fahren mit Licht am Tag stark von den Witterungsverhältnissen abhängt, wurden bei der Hochrechnung der Quoten die Daten des Deutschen Wetterdienstes berücksichtigt. Für die Hochrechnung werden die Angaben zur Sonnenscheindauer pro Stunde und die Stunden mit Regen berücksichtigt. (....)

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Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

Stichwörter: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Lichteinschaltquoten, Tag, Abblendlicht, spezielle Tagfahrleuchten, europäischen Richtlinie 2008/89/EG, Ortslagen Autobahn (BAB), Landstraße, Innerortsstraße

Kategorie(n): Neue Publikationen