Pressemitteilung: LkSG: BAFA verschiebt Frist für Berichte auf Januar 2026
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert auf seiner Homepage, dass es die Einreichung der Berichte nach dem LkSG sowie deren Veröffentlichung erstmalig zum Stichtag 01.01.2026 prüfen wird. Unter Berücksichtigung der neuen unionsrechtlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU-Richtlinie 2022/2464) wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. Januar 2026 erstmals überprüfen, ob die Berichte der nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichteten Unternehmen vorliegen und veröffentlicht wurden. (....)
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link: