In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Interesse eines reibungslosen Ferienreiseverkehrs erforderlich sind. Eine pandemiebedingte generelle Aussetzung des Fahrverbots für Waren aller Art ist in den Bundesländern nicht vorgesehen.
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link: -> Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) |
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Kategorie(n): Mobilität & Verkehr