Wussten Sie, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 22 u.a. auch die Fahrzeugmaße beim LKW regelt? Die Abmessungen für Ladehöhe sowie Breite und Länge sind hier genau bestimmt. So darf ein LKW ohne Anhänger maximal 12 m lang sein, mit einem Anhänger 18,75 m. Die Länge eines Sattelzuges beträgt 16,50 m, die Breite 2,55 m. Bei Kühlfahrzeugen darf die Breite maximal 2,60 m sein. Der Standard für die maximale Höhe bei LKW liegt bei 4 m. Solche gesetzlichen Regelungen sollen vor allem das Fahren auf deutschen Straßen sicherstellen. Beispielsweise damit die LKW nicht in Tunneln oder unter Brücken stecken bleiben. Auch im normalen Verkehrsfluss sollen die Maße für sichere Abstände sorgen. Dies gilt für ganz Europa. Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugtypen müssen beantragt werden. Wer übrigens gegen die Bestimmungen der StVO verstößt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Jeder Fahrzeugbauer oder Zulieferant, wird deshalb sehr genau die Abmessungen für die von ihm vertretenen und verbauten Bauteile und Systeme prüfen. (....)
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Schlagwörter: European Trailer Systems GmbH, LKW-Maße, Normen, Sicherheit, Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 22, Ladehöhe, Breite, Länge, LKW ohne Anhänger maximal 12 m lang, mit Anhänger 18,75 m, Länge eines Sattelzuges 16,50 m, Breite 2,55 m
Kategorie(n): Produkte für die Logistik