Pressemitteilung: Luftsicherheitsgesetz wird unterschiedlich bewertet

Inneres — Anhörung — hib 55/2026
Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wird von Experten unterschiedlich bewertet. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag begrüßten Polizeivertreter ebenso wie der Flughafenverband ADV die im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ (21/3252) geplanten strafverschärfenden Regelungen für das unbefugte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Künftig soll mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. Simon Gauseweg, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt bewertet diese Strafverschärfung hingegen als insgesamt bedenklich und unverhältnismäßig. (....)

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Quelle: Deutscher Bundestag

Stichwörter: Deutscher Bundestag, geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes, öffentliche Anhörung des Innenausschusses, unterschiedliche Bewertung von Experten

Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien

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