Verwaltungsgericht Köln bestätigt Rechtsauffassung des BALM / Köln. – Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) darf bei illegal in der Abgasanlage von schweren Nutzfahrzeugen verbauten sog. Wechselklappen Maut mit dem Höchstsatz in der ungünstigsten Schadstoffklasse (Euro 0) nacherheben. Hierbei kann die Nacherhebung auf die gesamte Festsetzungsfrist von vier Jahren plus Rumpfmonate erstreckt werden, soweit der Mautpflichtige für diesen Zeitraum keinen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs erbringt. (....)
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Schlagwörter: Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Mautnacherhebung, Wechselklappen, Verwaltungsgericht Köln, Abgasanlage von schweren Nutzfahrzeugen, ungünstigste Schadstoffklasse (Euro 0)
Kategorie(n): Märkte & Konjunktur