Pressemitteilung: Mautnacherhebung - Höchstsatz für Lkw mit manipulierter Abgasanlage

Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Bundesamtes für Güterverkehr / Köln. – Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) darf im Rahmen der Mautnacherhebung für Lkw mit manipulierter Abgasanlage die ungünstigste Emissionsklasse (EURO 0) annehmen, sofern der Mautpflichtige nicht nachweist, dass die Abgasanlage ordnungsgemäß funktioniert hat oder eine andere Emissionsklasse vorlag. (....)

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Quelle: Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Schlagwörter: Mautnacherhebung, Höchstsatz Lkw, ungünstigste Emissionsklasse (EURO 0), manipulierte Abgasanlage, Bestätigung, Verwaltungsgericht

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr