Pressemitteilung: Mehr Sicherheit an Flughäfen: Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bei unberechtigtem Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen
Gemeinsame Pressemitteilung: Bundesregierung beschließt Entwurf für Änderung des Luftsicherheitsgesetzes / Bei Mitführen verbotener Gegenstände bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich / Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten und in enger Abstimmung mit Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing erstellten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Damit wird ein neuer Straftatbestand eingeführt, um das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen u.a. auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens (die sog. Luftseite) unter Strafe zu stellen, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. (....)
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Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Schlagwörter: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Sicherheit an Flughäfen, Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, unberechtigtes Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen, Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, Bundeskabinett, Bundesinnenministerin Nancy Faeser