Pressemitteilung: Mehr Sicherheit im autonomen Fahren – TÜV Rheinland erweitert Portfolio
TÜV Rheinland bietet neue Dienstleistungen im Bereich Autonomes Fahren an. Mehr Sicherheit im autonomen Fahren – TÜV Rheinland erweitert Portfolio Begleitung von Behörden und Betreibern bei der Realisierung autonomer Fahrsysteme auf öffentlichen Straßen / Digitale Betriebsbereichsbegutachtung ermöglicht kosten- und zeiteffiziente Umsetzung von Großprojekten / www.tuv.com/automatisiertes-fahren Mit dem absehbaren Einsatz autonomer Fahrzeuge im Straßenverkehr werden Genehmigungsverfahren immer wichtiger. Denn die Rechtsvorschriften in Deutschland stellen verschiedene Anforderungen an die Fahrzeughersteller sowie an die Betreiber autonomer Fahrsysteme. TÜV Rheinland erweitert nun das Angebot im Bereich Automated Driving Systems (ADS) um Dienstleistungen, die auf diese spezifischen Bedarfe zugeschnitten sind. Die neuen Services bieten Behörden und Betreibern von autonomen Fahrzeugen umfassende Unterstützung bei der Genehmigung von Betriebsbereichen sowie der Bewertung der Technischen Aufsicht. Betriebsbereichsgenehmigung als Voraussetzung für hochautomatisierte Fahrzeuge Eine der wichtigsten Voraussetzungen laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) ist die Genehmigung von Betriebsbereichen. „Hochautomatisierte Fahrzeuge des SAE-Levels 4 dürfen sich in Deutschland nur auf Straßen bewegen, die vorher von der zuständigen Genehmigungsbehörde auf ihre Eignung geprüft wurden. Sie müssen mit den technischen Anforderungen der Fahrzeuge (Operational Design Domain, ODD) übereinstimmen“, erklärt Rico Barth, Leiter des Segments Automated Driving Systems (ADS) bei TÜV Rheinland. Die notwendigen Betriebsbereichsbegutachtungen bietet TÜV Rheinland bereits für Behörden und Betreiber autonomer Fahrzeuge sowie Fahrzeugflotten an. (....)
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