Seit heute gilt auf der Tideelbe eine um bis zu einen halben Meter angehobene nautisch nutzbare Solltiefe. Die Schifffahrt kann die neuen Tiefgänge nun bei der jeweiligen Reiseplanung und Schiffsdisposition berücksichtigen. Vorteile der neuen Tiefgänge: • Erhöhung des zulässigen Tiefgangs um 40 cm für einkommende tideabhängig und für alle tideunabhängig fahrenden Containerschiffe • Erhöhung des zulässigen Tiefgangs um 50 cm für ausgehende tideabhängig fahrende Containerschiffe • Zuwachs an nautisch nutzbarer Tiefe von 30 cm bis zu 50 cm, abhängig von Schiffsklasse und Fahrtrichtung für Großschiffe anderer Typen (z. B. Massengutschiffe mit >330 m Länge oder >45 m Breite) Die aktuellen Verbesserungen sind in einem neuen Tidefahrplan zu finden. (....)
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Quelle: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Stichwörter: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Schifffahrt, Tideelbe, mehr Tiefgang, bis zu einen halben Meter angehobene nautisch nutzbare Solltiefe