Pressemitteilung: Mehrwegpflicht im B2B?

Was Sie mit der EU-PPWR beachten müssen / Die Verpackungswelt steht vor dem größten Wandel seit Jahrzehnten. Denn die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist beschlossen und auch das Thema Mehrweg rückt deutlich in den Fokus. Mit der PPWR treten ab 2030 erstmals konkrete Wiederverwendungsziele in Kraft - auch im B2B-Bereich. Unternehmen, die bislang auf Einwegverpackungen setzen, müssen ihre Prozesse grundlegend umstellen. Die Zeit zur Vorbereitung ist knapp, insbesondere, wenn der Aufbau eines eigenen Mehrwegpools notwendig wird. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Verordnung konkret vorschreibt, welche Fristen gelten - und welche Rolle intelligente Systeme wie SYNCROTESS bei der Umsetzung spielen können. Wiederverwendung wird Pflicht - was die PPWR konkret vorgibt - Mit der PPWR verfolgt die EU das Ziel, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren und Verpackungen möglichst lange im Kreislauf zu halten. Die Verordnung definiert erstmals verbindliche Wiederverwendungsquoten für verschiedene Verpackungstypen - gestaffelt nach Anwendungsbereich und Zeitraum. (....)

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Quelle: INFORM - Institut für Operations Research und Management GmbH

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Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt