Stuttgart. Als weltweit erstes Automobilunternehmen erfüllt Mercedes-Benz die anspruchsvollen gesetzlichen Anforderungen nach UN-R157 für ein Level-3-System[1]. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat dafür die Systemgenehmigung auf Basis der technischen Zulassungsvorschrift UN-R157 erteilt und somit den Weg bereitet, grundsätzlich ein solches System international[2] anzubieten. Vorausgesetzt, die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen erlauben es. Deutschland hat mit der Öffnung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) für Level-3-Systeme im Jahr 2017 dabei eine Vorreiterrolle eingenommen. (....)
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Schlagwörter: Mercedes-Benz, weltweit erstes Automobilunternehmen, erste international gültige Systemgenehmigung, hochautomatisiertes Fahren, UN-R157, Level-3-System, Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Systemgenehmigung
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