Pressemitteilung: Ministerium weist Kritik an Planungsrecht zur A 49 zurück

Zur heutigen Pressekonferenz des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Hessen, erklärt das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium: Das im Sommer ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der Bundesautobahn 49 ändert nichts an der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Dies hat das Gericht ausdrücklich festgestellt, als es die Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) abwies. Aus den inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsgründen lässt sich nichts Gegenteiliges ableiten. Die Interpretation des BUND ist nicht durch den Text der Urteilsgründe gedeckt.

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Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HE)