Spedition darf Transportversicherung mit Erlaubnisbefreiung der Handelskammer anbieten / Kunden ohne eigenen Transportschutz erhalten von a. hartrodt weiterhin individuelle Versicherungsleistungen. Dieser Service, den speziell kleine und mittlere Unternehmen benötigen, schien durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2022 gefährdet. „Nach dem EuGH-Urteil gelten Speditionsunternehmen, die eine Vergütung erhalten, als Versicherungsvermittler“, erklärt Michael Leuze, Business Consultant bei a. hartrodt Deutschland in Hamburg. Deshalb beantragte a. hartrodt frühzeitig bei der Handelskammer Hamburg eine Erlaubnisbefreiung – und besitzt sie seit Jahresbeginn. „Kunden sind mit uns auf der sicheren Seite“, betont Leuze. (....)
Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt. Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link: -> Pressemitteilung: Mit a. hartrodt auf Nummer sicher gehen Quelle: a. hartrodt (GmbH & Co) KG |
Schlagwörter: a. hartrodt (GmbH & Co) KG, Spedition, Transportversicherung, Erlaubnisbefreiung, Transportschutz, Versicherungsleistungen
Kategorie(n): Aus den Organisationen