Auf Grundlage der fachöffentlichen Beteiligung hat die Mobilitätsverwaltung die voraussichtliche Struktur und die vorgesehenen Inhalte des neuen Berliner Fußverkehrsplans erarbeiten lassen und intensiv mit dem landesweiten Gremium Fußverkehr und den zwölf Bezirken abgestimmt. Die Grobstruktur wird auf der Webseite der Mobilitätsverwaltung veröffentlicht. Das Land Berlin erarbeitet gemäß Berliner Mobilitätsgesetz bis 2024 erstmals einen Fußverkehrsplan und fördert damit den Fußverkehr. Der Fußverkehrsplan legt Standards für den Fußverkehr fest, ähnlich wie dies für andere Verkehrsarten im Rad- und Nahverkehrsplan bereits üblich ist. (....)
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Kategorie(n): Geschäftsmodelle & Strategien