Pressemitteilung: Moderate Anpassung des Trassenpreises

Bern, 23.05.2024 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erhöht den Trassenpreis im Eisenbahnverkehr per Anfang 2025 um 2,1 Prozent. Damit trägt es den gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung Rechnung. Der Trassenpreis ist das Entgelt, das Eisenbahnverkehrsunternehmen den Infrastrukturbetreibern für die Nutzung des Schienennetzes entrichten. Gemäss Eisenbahngesetz muss der Trassenpreis jene Kosten der Bahninfrastruktur decken, welche ein Zug mit seiner Durchfahrt auf dem Schienennetz unmittelbar verursacht. Diese sogenannten Grenzkosten werden alle vier Jahre vom BAV überprüft. (....)

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Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Schlagwörter: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Trassenpreis: +2,1 %, Eisenbahnverkehr, Anfang 2025, gesetzliche Vorgaben zur Kostendeckung, Trassenpreis: das Entgelt, das Eisenbahnverkehrsunternehmen den Infrastrukturbetreibern für die Nutzung des Schienennetzes entrichten

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur