Pressemitteilung: "Möglichkeiten zur Umsetzung konstruktiver Bauteile entsprechend der Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes § 41 Vogelschutz an Oberleitungsanlagen der Deutschen Bahn" - Forschungsbericht 68 (2025) erschienen

Jährlich werden im Oberleitungsnetz der Deutschen Bahn etwa 3.500 Kurzschlussereignisse mit Beteiligung von Vögeln registriert. Aus Gründen des Vogelschutzes und auch, weil Kurzschlussereignisse die Verfügbarkeit des Verkehrsmittels Bahn reduzieren, besteht das Ziel, die elektrischen Risiken für Vögel im Oberleitungsnetz der Deutschen Bahn zu minimieren. Das Bundesnaturschutzgesetz enthält klare Reglungen zum Vogelschutz an Oberleitungen von Bahnanlagen. § 41 des Bundesnaturschutzgesetzes fordert, „neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind“. Da es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, ob eine Vogelschutzmaßnahme konstruktiv oder als Hilfskonstruktion zu werten ist, sollte eine juristische Auslegung der Gesetzeslage vorgenommen werden. Dafür wurden zehn Vogelschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer entwickelt und zusammen mit weiteren zwölf etablierten Vogelschutzmaßnahmen juristisch bewertet. (....)

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Quelle: Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung (dzsf)

Stichwörter: Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung (dzsf), Umsetzung konstruktiver Bauteile, 3.500 Kurzschlussereignisse, Verfügbarkeit des Verkehrsmittels Bahn, Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes, § 41 Vogelschutz, Oberleitungsanlagen der Deutschen Bahn

Berichte des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung: Nr. 68 (2025) Projektnummer 2020-2-U-1217

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt, Neue Publikationen