Pressemitteilung: Nach Unwetter-Schäden: Neue Förderregeln für Infrastruktur der Kommunen

Das Land stellt Geld aus Förderprogrammen bereit, um die vom Unwetter im Juni besonders betroffenen Gemeinden und Landkreise schnell und effektiv beim Wiederaufbau der Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg erlässt dafür zeitlich befristete Fördergrundlagen. Es nutzt dabei das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). (....)

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Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)

Schlagwörter: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), Unwetter-Schäden, Neue Förderregeln für Infrastruktur der Kommunen, Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), Mit bis zu 75 Prozent sind Maßnahmen ab 100.000 Euro förderfähig

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur