Pressemitteilung: Nächste Frist endet im Januar 2024 / Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Hier finden Sie den Zeitplan. Aus welchem Grund erfolgt der Umtausch? Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig? Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. (....)

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Schlagwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Dritten EU-Führerscheinrichtlinie, Frist, Führerschein, Umtausch

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt