Pressemitteilung: National Express und SPNV-Aufgabenträger stellen Regionalzugverbindungen zukunftsfähig auf
Neuordnung der mit National Express geschlossenen Verkehrsverträge auf den Weg gebracht. Langfristige Erbringung der Verkehrsleistungen gesichert, Verbesserungen im Interesse der Fahrgäste vereinbart. Gelsenkirchen/Köln/Unna/Koblenz/Kassel, 30. Januar 2026 Die von National Express betriebenen Regional-Express (RE)- und Regionalbahn (RB)- Linien sollen in Nordrhein-Westfalen und den angrenzenden Regionen in Hessen und Rheinland-Pfalz künftig pünktlicher verkehren und auf stark nachgefragten Strecken mehr Kapazitäten bieten. Möglich macht dies die anvisierte Neuordnung bestehender Verkehrsverträge, auf die sich die National Express Rail GmbH mit den zuständigen Aufgabenträgern für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Verkehrsverbund Rhein- Ruhr (VRR), go.Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) und Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) verständigt hat. Ende Januar stimmten die zuständigen Gremien der zuständigen Aufgabenträger sowie von National Express und der Mobico Group plc. der Ausarbeitung einer Neuordnung zu. Die Einigung soll eine langfristig tragfähige Perspektive für einen verlässlichen SPNV schaffen – für die Fahrgäste, die Aufgabenträger als Besteller der Verkehrsleistungen, das für den Betrieb verantwortliche Eisenbahnverkehrsunternehmen und seine Mitarbeitenden gleichermaßen. Die Neuordnung soll in der nun noch final abzustimmenden Fassung unter anderem drei zentrale Punkte umfassen: Für die Linien RE 7 und RB 48 des Rhein-Münsterland-Express (RME) erfolgt eine Umstellung auf einen Bruttovertrag, bei dem die Aufgabenträger ein festes Entgelt unabhängig von den Fahrgeldeinnahmen zahlen, ab dem Jahr 2026. Der RME-Vertrag wird auf Basis des Verkehrsvertrags 2.0, der Stellhebel zur langfristigen Sicherung der Erbringung vereinbarter Verkehrsleistungen beinhaltet, angepasst und um mindestens zwei Jahre bis 12/2032 verlängert. · Die Laufzeit der vereinbarten Leistungen des Rhein-Ruhr-Express (RRX) wird von 12/2033 auf 12/2030 verkürzt. Dies dient der Vorbereitung einer Neuausschreibung im Rahmen des Nahverkehrsplans NRW. Zum RRX zählen die Linien RE 1, RE 4, RE 5, RE 6 und RE 11. (....)
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