Pressemitteilung: Neu ab 1. Januar 2021: anbaurechtliche Zuständigkeit für Bundesautobahnen

Fernstraßen-Bundesamt und Autobahn GmbH übernehmen Aufgaben der Länder / Zum 1. Januar 2021 ändern sich die anbaurechtlichen Zuständigkeiten für die Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung. Lag die Verantwortung bisher bei den Ländern, gehen die Aufgaben mit Beginn des neuen Jahres auf das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) über. Die anbaurechtlichen Zuständigkeiten obliegen damit einer bundeseinheitlichen Verwaltung.

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Quelle: Fernstraßen-Bundesamt (FBA)