Pressemitteilung: Neue Bearbeitungsgebühr (Union Handling Fee) für Onlinebestellungen aus Drittstaaten
Die Gebühr ist ab dem 1. November 2026 zusätzlich zu den regulären Einfuhrabgaben zu entrichten und gilt unabhängig vom jeweiligen Sendungswert. Ab dem 1. November 2026 wird für Sendungen aus Nicht-EU-Staaten, die von Online-Händlern beziehungsweise Plattformen direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU geliefert werden (sogenannter Fernverkauf), eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei Euro erhoben. Die Gebühr fällt für jede unterschiedliche Warenposition innerhalb einer Sendung an. Beispiel: Enthält ein Paket ein T-Shirt aus Baumwolle, eine Handyhülle und ein Buch, sind sechs Euro zu zahlen. Finden sich in einer Sendung dagegen vier T-Shirts aus Baumwolle, würden einmalig zwei Euro erhoben. Die Gebühr ist zusätzlich zu den regulären Einfuhrabgaben zu entrichten und gilt unabhängig vom jeweiligen Sendungswert. Damit unterliegen auch höherwertige Onlinebestellungen über 150 Euro dieser Regelung. (....)
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