Pressemitteilung: Neue Netzentgelt-Privilegien für Speicheranlagen und Ladepunkte – Stehen die Befreiungen auf dünnem Eis?

Die mit der EnWG-Novelle 2025 ausgeweitete Netzentgeltfreistellung für Speicheranlagen wird weithin als starker Impuls für Mischspeicher und bidirektionale Fahrzeuge gefeiert, bei genauerem Hinsehen ergeben sich aber zahlreiche offene Fragen – auch ganz grundsätzliche.
Ein gemeinsamer Beitrag der FfE und der Stiftung Umweltenergierecht
Auf einen Blick
• Künftig gilt die Netzentgeltfreistellung des § 118 Abs. 6 EnWG auch für Mischspeicher und bidirektionale Ladepunkte.
• Bislang ist nicht geklärt, wie sich die Freistellung auf AC-Wallboxen mit „BiDi-ready“-Label auswirkt, ob sie sich anteilig auch auf Grund- und Leistungspreis erstreckt und wie die Saldierung bei zeitvariablen Netzentgelten funktioniert.
• Die BNetzA kann (jederzeit) abweichende Regelungen treffen.
• Es besteht wohl auch kein schutzwürdiges Vertrauen auf den dauerhaften Bestand der Freistellung.
Was wurde konkret geändert und warum?
Für zwischengespeicherten und in das Netz zurückgespeisten Strom fallen nach aktueller Rechtslage neben dem Beschaffungspreis grundsätzlich auch Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen an. Für einige der Strompreisbestandteile existieren heute bereits Vergünstigungen (z. B. für steuerbare Verbrauchseinrichtungen bei den Netzentgelten) oder Möglichkeiten zur teilweisen Rückerstattung. Mit dem entsprechenden Messkonzept ist es nach § 21 EnFG beispielsweise heute schon möglich, sich die KWKG- und die Offshore-Umlage auf zwischengespeicherten Strom erstatten zu lassen. Mit den Beschlüssen zur Novellierung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom November 2025 fällt nach § 5 Abs. 4 StromStG nun auch für die Zwischenspeicherung im Mischspeicher keine Stromsteuer mehr an. Für V2G-Anwendungen gilt diese Privilegierung jedoch nicht. (....)

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Quelle: Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V.

Stichwörter: Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V., Netzentgelt-Privilegien, Speicheranlagen, Ladepunkte, Mischspeicher, bidirektionale Fahrzeuge, Stiftung Umweltenergierecht, § 118 Abs. 6 EnWG, AC-Wallboxen, BiDi-ready, Grund- und Leistungspreis, zeitvariablen Netzentgelte, BNetzA, abweichende Regelungen

Kategorie(n): Märkte & Konjunktur