Pressemitteilung: Neue Regeln für den Gütertransport auf der Strasse
Bern, 14.03.2025 - An seiner Sitzung vom 14. März 2025 hat der Bundesrat Änderungen an der Verordnung über die Zulassung von Strassentransportunternehmen beschlossen. Sie betreffen unter anderem den Nachweis des Unternehmenssitzes sowie die Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit. In der Sommersession 2024 hat das Parlament verschiedene Anpassungen des Bundesgesetzes zur Zulassung von Strassentransportunternehmen beschlossen. Unter anderem wird die Zulassungspflicht für Unternehmen eingeführt, die für den Gütertransport im grenzüberschreitenden Verkehr Lieferwagen über 2,5 Tonnen einsetzen. Zudem sind Massnahmen gegen Scheinfirmen («Briefkastenfirmen») vorgesehen. Die Anpassungen sollen einen faireren Wettbewerb und die Professionalisierung im Transportgewerbe fördern. (....)
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Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Stichwörter: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Gütertransport auf der Strasse, neue Regeln, Beschluss, Änderungen, Zulassung von Strassentransportunternehmen
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr
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