Pressemitteilung: Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds
Seit 1. Mai 2026 sind neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Mit strengeren Sicherheitsvorgaben reagiert die Bundesregierung auf die steigende Zahl von Unfällen und schafft mehr Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen. Für die Fahrt mit E-Scootern gilt ab 1. Mai 2026 Seit dem 1. Mai 2026 gelten E-Scooter rechtlich als Fahrzeug im Sinn der Straßenverkehrsordnung 1960. Nach der ausdrücklichen Definition im Gesetzestext handelt es sich beim E-Scooter um ein einspuriges Fahrzeug ohne Sitzvorrichtung, das dem muskelbetriebenen Klein- und Miniroller optisch zwar ähnelt, aber von einem Elektromotor per Akku angetrieben wird. Unverändert gilt, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h und die Höchstleistung nicht mehr als 600 Watt betragen darf. (....)
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Quelle: Österreich - Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI)
Stichwörter: Österreich - Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds, seit 1. Mai 2026, neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung, strengere Sicherheitsvorgaben, Reaktion auf steigende Zahl von Unfällen