Pressemitteilung: Neue Vorschriften für den Batterietransport

Aktualisierte Gefahrgutvorschriften treten 2025 in Kraft / Vom 1. Januar 2025 treten aktualisierte Gefahrgutvorschriften in Kraft. Es werden beispielsweise neue UN-Nummern für Gefahrgüter sowie neue Vorschriften für den Batterietransport eingeführt. Für das erste Halbjahr 2025 gelten Übergangsfristen. Bis auf den Lufttransport: Dort sind die meisten neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2025 umzusetzen. (....)

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Quelle: DEKRA e.V.

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Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt