Pressemitteilung: Neue Zollpauschale ab 1. Juli 2026:
Was sich bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern ändert Ob Handyhülle, Ladekabel oder Sommerkleid: Millionen Verbraucher bestellen regelmäßig Waren aus Nicht-EU-Ländern. Genau dieser boomende Handel steht nun stärker im Fokus der Europäischen Union. Ab dem 1. Juli 2026 gilt für viele Sendungen mit geringem Warenwert eine neue Zollregelung. Betroffen von dieser Neuregelung können alle Bestellungen sein, bei denen die Ware direkt von außerhalb der EU geliefert wird. Nicht entscheidend ist der Sitz des Unternehmens. Für Verbraucher stellen sich deshalb vor allem diese Fragen: Welche Bestellungen sind konkret betroffen, wie hoch können die zusätzlichen Kosten ausfallen und worauf sollte man beim Online-Kauf künftig achten? Das Wichtigste in Kürze • Ab dem 1. Juli 2026 wird die bisherige Zollfreigrenze für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro aufgehoben. • Stattdessen gilt in bestimmten Fällen eine Zollpauschale von 3 Euro pro im Paket enthaltener Warenkategorie. • Die Zollpauschale fällt also nicht automatisch nur einmal pro Paket an. Neben der Einfuhrumsatzsteuer können zusätzliche Gebühren anfallen. • Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einfuhr in die EU, nicht der Zeitpunkt der Bestellung. • Die Regelung ist als Übergangslösung bis zur geplanten Reform des europäischen Zollsystems gedacht. (....)
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