Pressemitteilung: Neuer Corona-Rettungsschirm für den Thüringer ÖPNV

Der Freistaat erstattet auch pandemiebedingte Schäden des Jahres 2021 – Anträge können bis 31.10.2021 gestellt werden / Die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen können sich auch Schäden, die in 2021 durch die Corona-Pandemie entstanden sind, durch den Freistaat Thüringen erstatten lassen. Mit dem Rettungsschirm 2021 für den ÖPNV ersetzt das Land erneut Verluste aus dem Ticket-Verkauf und Ausgaben für Ausgleichszahlungen der Landkreise und Städte an Verkehrsunternehmen. (....)

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Quelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TH)

Schlagwörter: neuer Corona-Rettungsschirm, Thüringer ÖPNV, pandemiebedingte Schäden, 2021, Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger, Rettungsschirm 2021

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr