Pressemitteilung: Neues Gesetz zum autonomen Fahren - Begrüßenswerter Startschuss zur Erprobung einer zukunftsweisenden Technologie

Berlin, 02.08.2021 – Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßt das neue Gesetz zum autonomen Fahren, das vergangene Woche in Kraft getreten ist. „Das Gesetz ist ein guter Startschuss, um die zukunftsweisende Technologie des autonomen Fahrens erstmals unter realen Bedingungen des Straßenverkehrs in der Praxis zu erproben“, erklärt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. „Weiterhin begrüßen wir sehr, dass in den vom Gesetz erfassten Anwendungsfällen nicht nur der private und öffentliche Personenverkehr, sondern auch die Logistik und der Güterverkehr ausdrücklich genannt werden.“

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Quelle: Bundesverband Paket & Expresslogistik e.V. (BIEK)

Schlagwörter: neues Gesetz, autonomes Fahren, Erprobung, zukunftsweisenden Technologie, Straßenverkehr, Logistik, Güterverkehr

Kategorie(n): Aus den Organisationen ; Mobilität & Verkehr