• Neues Rechtsgutachten zeigt: Restriktive Auslegung der StVO durch Verkehrsbehörden verstößt gegen Grundgesetz • Verfassungskonforme Auslegung ist durchaus möglich und würde Kommunen mehr Spielraum für Tempo 30, Rad- und Fußverkehr geben• DUH bietet Kommunen beratende Unterstützung bei der rechtlichen Durchsetzung von verfassungskonformer StVO-Auslegung an und fordert dringend Reform (....)
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Schlagwörter: Deutsche Umwelthilfe e.V., neues Gutachten, aktuelle Auslegung der Straßenverkehrsordnung verfassungswidrig, Verstoß gegen Grundgesetz, Forderung nach Reform
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr