Pressemitteilung: Neues Verpackungsrecht - Wenn schon Verpackung, dann recycelbar
Wer Verpackungen auf den Markt bringt, soll dazu beitragen, Verpackungsabfälle zu vermeiden. Damit sollen die nationalen Recyclingquoten erhöht und Ressourcen geschont werden. Die neue Verpackungsregelung ist am 12. August in Kraft getreten. Seit dem 12. August 2026 gelten die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Ziel ist es, EU-weit einheitliche Regeln für Verpackungen zu schaffen. Deshalb gilt ein Teil der EU-Vorschriften unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ein anderer Teil wird national konkretisiert: Dazu hat die Bundesregierung das nationale Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz auf den Weg gebracht, das zeitgleich in Kraft getreten ist. Weniger Verpackungsmüll und mehr Verbraucherschutz Mit der neuen Regelung sollen Verpackungsmengen insgesamt verringert und unvermeidbare Verpackungen möglichst recyclingfähig gestaltet werden. Darüber hinaus werden weitere verbraucherrelevante Vorgaben gelten: (....)
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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Stichwörter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, neues Verpackungsrecht, Verpackungsabfälle, Erhöhung der nationalen Recyclingquoten, Schonung der Ressourcen, am 12. August in Kraft getreten