Pressemitteilung: Nicht erteilte Ausnahmegenehmigungen für schwere Güterzüge
Berlin: (hib/HAU) Über die Hintergründe der nicht erteilten Ausnahmegenehmigungen für schwere Güterzüge auf Strecken des Schienennetzes in Thüringen informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12355) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11923). Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) erfolge eine Prüfung von Ausnahmegenehmigungen gemäß vorliegendem Antrag des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) streckenbezogen im Vorlauf zur eigentlichen Trassenbestellung, heißt es in der Antwort. Über die Abstände beziehungsweise die Dauer einer Ausnahmegenehmigung entscheide der jeweilige Anlagenverantwortliche der DB InfraGO AG. Hierbei spiele der Anlagenzustand und die Sicherheit für den Bahnbetrieb eine maßgebliche Rolle. (....)
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Schlagwörter: Deutscher Bundestag, Ausnahmegenehmigungen, schwere Güterzüge, Antwort (20/12355), Deutschen Bahn AG (DB AG), Antrag des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU), Anlagenverantwortliche der DB InfraGO AG