Pressemitteilung: Novelle des Luftverkehrsgesetzes für mehr Fluglärmschutz

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will das Luftverkehrsgesetz um Regelungen zum Fluglärmschutz im zivilen Luftverkehr ergänzen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ (21/7403(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Einhaltung der geltenden Betriebsbeschränkungsregelungen an deutschen Flugplätzen sei - auch im Hinblick auf die Akzeptanz von Luftverkehr - von besonderer Bedeutung, heißt es in dem Entwurf. Mit ihm sollen die Informations- und Beteiligungsregelungen für die örtlichen Fluglärmkommissionen bei Planung und Umsetzung neuer oder geänderter Flugverfahren im Flugplatzumland ergänzt sowie Anreize für die Nutzung lärmarmer Flugzeugtypen gesetzt werden.
Dazu soll in der Entgeltordnung von Verkehrsflughäfen eine Differenzierung der Entgelte nach Lärmschutzgesichtspunkten vorgenommen werden, „die insbesondere Anreize für die Nutzung lärmärmerer Flugzeugmuster setzt“. Daneben soll - wie bisher auch - eine Differenzierung nach Schadstoffemissionen erfolgen. (....)

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Quelle: Deutscher Bundestag

Stichwörter: Deutscher Bundestag, Novelle des Luftverkehrsgesetzes, ziviler Luftverkehr, mehr Fluglärmschutz ergänzen, Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes, Betriebsbeschränkungsregelungen von besonderer Bedeutung

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt