Berlin: (hib/FNO) Die neue Ladesäulenverordnung soll bis Mitte des Jahres in Kraft treten. Derzeit befinde sich der Referentenentwurf in der Ressortabstimmung, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/26716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26354) hervorgeht. Die Nutzerfreundlichkeit der aktuell vorhandenen Ladeinfrastruktur sei verbesserungswürdig. Daher sehe der aktuelle Entwurf der neuen Verordnung ein einheitliches Bezahlsystem für das sogenannte Ad-hoc-Laden an öffentlichen Säulen vor. Weiterhin soll eine Schnittstelle aufgebaut werden, um Standortinformationen oder den Belegungsstatus auszugeben. Eine eigene beziehungsweise anbieterunabhängige App, die das Bezahlen an Ladesäulen ermöglichen soll, sei aber nicht geplant.