Pressemitteilung: Nutzung des Nahverkehrs mit Schwerbehindertenausweisen

Berlin: (hib/HAU) Laut Bundesregierung besteht nur in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ein Anspruch, „mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke unentgeltlich befördert zu werden“. Das geht aus der Antwort (20/10519) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10209) hervor. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) entscheide in eigener unternehmerischer Verantwortung, welche Züge des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) mit Fahrkarten des Nahverkehrs und somit auch mit Schwerbehindertenausweisen mit Wertmarken genutzt werden dürfen, heißt es weiter. Nach Auskunft der DB AG seien alle betroffenen Linien und Abschnitte im Internet unter diesem Link aufgeführt: www.bahn.de/service/individuelle-reise/fahrrad/nahverkehrsfreigabe (....)

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Quelle: Deutscher Bundestag

Schlagwörter:

Deutscher Bundestag, Nahverkehr, Schwerbehindertenausweis, Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), Wertmarke, Antwort (20/10519), Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10209), Deutsche Bahn AG (DB AG), www.bahn.de/service/individuelle-reise/fahrrad/nahverkehrsfreigabe

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr