Wasserstoff ist eine wichtige Technologieoption zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) in der Mobilität. Sowohl Brennstoffzellenanwendungen als auch Wasserstoffverbrennungsmotoren erfüllen den aktuellen Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft für ein CO2-freies schweres Nutzfahrzeug. Wasserstoff wird bislang abhängig von der verwendeten Technologie unterschiedlich besteuert. Während Wasserstoff für Brennstoffzellenantriebe steuerbefreit ist, wird Wasserstoff für einen H2-Verbrennungsmotor besteuert. Dies führt dazu, dass Tankstellenbetreiber wie H2 Mobility die Betankung von Fahrzeugen mit einem Wasserstoffverbrennungsmotor nicht erlauben, da die Abgabe von Wasserstoff derzeit steuerfrei erfolgt. (....)
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Schlagwörter: Nationaler Wasserstoffrat (NWR), einheitliche Besteuerung von Wasserstoff, Mobilitätsbereich, Technologieoption, Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen), Brennstoffzellenanwendungen, Wasserstoffverbrennungsmotoren, CO2-freies schweres Nutzfahrzeug, Tankstellenbetreiber, H2 Mobility
Kategorie(n): Märkte & Konjunktur