Pressemitteilung: Oberverwaltungsgericht Münster kippt Flugbetriebszeitenverlängerung

Dortmund Airport wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine rechtskräftige Genehmigung für den bestätigten Nachtflugbedarf zu realisieren / Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat nach dem mündlichen Verfahren um die verlängerten Flugbetriebszeiten am Dortmunder Flughafen die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 1. August 2018 für rechtswidrig erklärt. Get hatten die Stadt Unna, deren Einwand als unbegründet abgewiesen wurde, und fünf Privatpersonen. (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Oberverwaltungsgericht Münster kippt Flugbetriebszeitenverlängerung

Quelle: Flughafen Dortmund GmbH

Schlagwörter: Dortmund Airport, Oberverwaltungsgericht Münster, Flugbetriebszeitenverlängerung, Nachtflugbedarf, Flugbetriebszeiten, Klage

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr