Öffentliche Straßenfahrzeuge werden sauberer. Ab heute gelten bei Ausschreibungen und Vergaben neue verbindliche Vorgaben zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat damit europäische Vorgaben umgesetzt. Sie sind bis Ende 2025, bzw. bis Ende 2030 einzuhalten. Auftraggeber der öffentlichen Hand, bzw. bestimmter Sektoren (z.B. Wasser-, Energieversorgung oder Verkehrsleistungen), die Straßenfahrzeuge kaufen, leasen oder anmieten bzw. für bestimmte Dienstleistungen wie Paket- und Postdienste oder den ÖPNV in Anspruch nehmen, müssen ab sofort feste Mengen Fahrzeuge emissionsarm oder -frei beschaffen.
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Schlagwörter: Öffentliche Straßenfahrzeuge, sauber, Klimaschutz, Luftreinhaltung, europäische Vorgaben, Verkehrsleistungen, Straßenfahrzeuge, Paket- und Postdienste, ÖPNV, emissionsarm
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr ; Gesundheit & Umwelt