Pressemitteilung: Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum: Senat berichtet über Regulierung von Mietfahrzeugen
Auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den Stand der Regulierung von Mietfahrzeugen zur Kenntnis genommen. Berlin reguliert das Angebot von zweirädrigen Sharing-Fahrzeugen, insbesondere Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen, seit 2022 über Sondernutzungserlaubnisse mit Nebenbestimmungen. Diese wurden mit Blick auf die Erfahrungen aus den vorangegangenen Erlaubniszeiträumen nachgeschärft und erweitert, um die Abstellsituation zu verbessern und Beeinträchtigungen für blinde und sehbehinderte Menschen zu vermeiden. Innerhalb des S-Bahnrings gilt weiterhin eine Höchstgrenze von 19.000 Elektrokleinstfahrzeugen. Sie besteht seit 2024 und wird durch weitere Maßnahmen flankiert, darunter verpflichtende Fußpatrouillen der Anbieter, großflächige Parkverbotszonen sowie der weitere Ausbau von Abstellflächen für Sharing-Fahrzeuge. (....)
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Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin (BE)
Stichwörter: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin (BE), öffentlicher Raum, Ordnung und Sicherheit, Regulierung von Mietfahrzeugen, Angebot von zweirädrigen Sharing-Fahrzeugen, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge