Pressemitteilung: Paketverband beim Landgericht Köln erfolgreich - Keine Privilegien für die Deutsche Post bei der Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten

Berlin, 15.09.2020 – Mit seinem heutigen Urteil hat das Landgericht Köln entschieden: Der Deutschen Post (DP AG) ist es verboten, Zustellfahrzeuge ohne die Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten zu nutzen.

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Quelle: Bundesverband Paket & Expresslogistik e.V. (BIEK)