Wer zu ungünstigen Zeiten für die Allgemeinheit arbeitet, darf kostenfrei Parken / Spätabends oder frühmorgens, wenn der ÖPNV noch nicht vollständig läuft, können künftig Beschäftigte der Daseinsvorsorge oder systemrelevanter Berufe in parkraumbewirtschafteten Zonen ihr Auto kostenfrei abstellen. Die Regelung gilt, wenn die Mitarbeitenden mind. 1/5 ihrer Arbeitszeit in der Zeit von 22.30 Uhr bis 6.30 Uhr leisten. Zu den Berufsgruppen zählen beispielsweise Mitarbeitende der Feuerwehr, Polizei, Justiz sowie der pflegenden Berufe. Mitarbeitende der kritischen Infrastruktur sind u.a. bei der Müllabfuhr, Gas-, Wasser- und Elektroversorgung im Einsatz. (....)
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Schlagwörter: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin (BE), Parkerleichterung, kostenfreies Parken, Beschäftigte der Daseinsvorsorge, systemrelevante Berufe, parkraumbewirtschafteten Zonen, Regelung : mind. 1/5 der Arbeitszeit muss in der Zeit von 22.30 Uhr bis 6.30 Uhr liegen
Kategorie(n): Mobilität & Verkehr