Der Partnerschaftsrat EU-Vereinigtes Königreich hat heute einen Beschluss zur Verlängerung der geltenden Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien um drei Jahre – bis zum 31. Dezember 2026 – angenommen. Dies erfolgte im Anschluss an einen Vorschlag der Kommission vom 6. Dezember, den der Rat ebenfalls heute angenommen hatte. Die Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens wurden 2020 konzipiert, um Anreize für Investitionen in die Batterieherstellungskapazität der EU zu schaffen. Die 2020 nicht vorhersehbaren Umstände – darunter die Aggression Russlands gegen die Ukraine, die Auswirkungen von COVID-19 auf Lieferketten und der zunehmende Wettbewerb durch neue internationale Subventionsregelungen – führten zu einer Situation, in der das europäische Batterie-Ökosystem langsamer ausgebaut wurde als zunächst angenommen. (....)
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Schlagwörter: Europäische Kommission, einmalige Verlängerung, geltende Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien, Partnerschaftsrat EU-Vereinigtes Königreich, drei Jahre – bis zum 31. Dezember 2026, Handels- und Kooperationsabkommen, Investitionen in die Batterieherstellungskapazität, Aggression Russlands gegen die Ukraine, COVID-19
Kategorie(n): Märkte & Konjunktur