Pressemitteilung: Pedelecs und S-Pedelecs: Fahrrad oder Kleinkraftrad? - Der kleine große Unterschied

• Nur Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h sind rechtlich Fahrräder • S-Pedelecs brauchen Versicherungskennzeichen und Fahrerlaubnis • Helm nur auf S-Pedelec verpflichtend, aber für alle empfohlen / Elektrische Tretunterstützung auf dem Fahrrad ist in. Wer mit einem normalen Pedelec nicht schnell genug vorankommt, kann auch zu einem S Pedelec greifen: Sein Elektromotor arbeitet beim Treten nicht nur bis 25 km/h mit, sondern bis 45 km/h. Aber Achtung! Die superschnellen E-Bikes gelten rechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Das hat handfeste Konsequenzen in puncto Versicherung, Kennzeichen, Führerschein und Helmpflicht, erklären die Sachverständigen von DEKRA. (....)

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Quelle: DEKRA e.V.

Schlagwörter: DEKRA e.V., Unterschied, Pedelecs, Fahrrad, S-Pedelecs, Kleinkraftrad

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr