Pressemitteilung: Pflichtumtausch von Führerscheinen - Nächste Frist für die geburtenstarken Jahrgänge endet am 19. Januar 2023

Frühzeitig Termin bei Führerscheinstelle sichern / Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt nach Fristen, die nach Geburtsjahrgang bzw. Ausstellungsdatum gestaffelt sind, um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 hatten ihren Führerschein schon bis zum 19. Januar 2022 umzutauschen. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2023. Bis dahin müssen alle Fahrerlaubnis-Inhaber mit den Geburtsjahren 1959 bis 1964, dem zweiten Teil der geburtenstarken Jahrgänge, ihren Führerschein (Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998) umtauschen. (....)

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Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SN)

Schlagwörter: Führerscheine, Pflichtumtausch, Ende nächste Frist, 19. Januar 2023, EU-Kartenführerschein

Kategorie(n): Mobilität & Verkehr