Pressemitteilung: Planfeststellungsbeschluss für bauliche Erweiterungen am Flughafen Köln/Bonn erlassen

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) hat am 31. Januar 2024 den Planfeststellungsbeschluss für bauliche Veränderungen am Verkehrsflughafen Köln/Bonn erlassen. Mit dieser Entscheidung wird nunmehr die Nutzung vorhandener, jedoch bislang nicht zugelassener Vorfeldflächen für Flugzeug-Abstellpositionen genehmigt. Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss die planerische Standortsicherung für Hochbauten auf dem Flughafengelände und schafft so einen rechtlichen Rahmen für die Errichtung etwa von Frachthallen, Dienst- oder Verwaltungsgebäuden. Die entsprechenden Baugenehmigungen für die Errichtung oder Änderung der Gebäude muss die Flughafen Köln/Bonn GmbH bei der zuständigen Baubehörde gesondert beantragen. (....)

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Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NW)

Schlagwörter: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NW), Planfeststellungsbeschluss, bauliche Erweiterungen am Flughafen Köln/Bonn, bauliche Veränderungen, Vorfeldflächen, Flugzeug-Abstellpositionen, planerische Standortsicherung für Hochbauten, Frachthallen, Dienst- oder Verwaltungsgebäude

Kategorie(n): Logistische Infrastruktur

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