Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hatte den Eigner der Verity Ende Oktober 2023 schriftlich aufgefordert, das Wrack bis zum 31. Dez. 2023 zu bergen, weil es eine Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs und für die maritime Umwelt darstellt. Nachdem der Eigner am 8. Dezember erklärte, dass er das Wrack nicht bergen und keine Maßnahmen zur Bergung des Treibstoffes durchführen werde, haben wir sofort mit den Prüfungen zur Bergung des Wracks begonnen. Dazu zählen Fragen zur juristischen Bewertung, zur verkehrlichen Situation, zum finanziellen Aufwand der Bergung und zur Sicherheit. (....)
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Schlagwörter: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Bergung des Wracks, Verity, Aufforderung zur Bergung des Wrack bis zum 31. Dez. 2023, Sicherheit des Schiffsverkehrs, maritime Umwelt, Bergung des Treibstoffes, juristische Bewertung, verkehrliche Situation, finanzieller Aufwand
Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt