Pressemitteilung: Radwegebau mit Mitteln aus der Lkw-Maut

Berlin: (hib/HAU) Der Bau von Radwegen an Bundesstraßen mit Mitteln der Lkw-Maut ist nach Auffassung der Bundesregierung durch das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) gedeckt. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/19989) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19469) hervor. Nach Paragraf 11 Absatz 3 Satz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes sind die nach Abzug der Kosten für Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut sowie der Mautharmonisierung verbleibenden Mauteinnahmen "in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden", heißt es in der Antwort.

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Quelle: Deutscher Bundestag