Pressemitteilung: Rahmenvertragskonzept vernachlässigt Nahverkehre und Länderinvestitionen in die Infrastruktur

Das von der DB InfraGO AG vorgestellte Konzept zur Wiedereinführung der Rahmenverträge lässt wesentliche planerische und rechtliche Rahmenbedingungen außer Acht. Es geht damit an der Zielstellung einer optimierten Nutzung des Netzes vorbei. Schlimmstenfalls drohen Angebotskürzungen im Nah- und Regionalverkehr.
Rahmenverträge können langfristige Planungssicherheit schaffen und sind aus Sicht der Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) grundsätzlich sinnvoll. Diese müssen aber vereinbar sein mit den Laufzeiten der SPNV-Verkehrsverträge von bis zu 15 Jahren. Diese bedienen langfristige SPNV-Fahrplankonzepte und sichern damit verbundene Investitionen in moderne Fahrzeuge und länderseitig (mit-)finanzierte Infrastrukturprojekte ab.
Das vorliegende Konzept der DB InfraGO bietet hierfür jedoch keine transparenten und rechtssicheren Bedingungen. Die Einbindung eines externen Gutachters ohne Bekanntgabe der Prämissen und Methoden seiner Tätigkeit zur Ergebnisfindung lassen einerseits die erforderliche Transparenz des Verfahrens vermissen und können andererseits signifikante Verschlechterungen für den gemeinwirtschaftlichen, von den Bundesländern bestellten Nahverkehr bedeuten. Weder eine Verbesserung der Fahrplanqualität noch der mit dem strategischen Zielkonzept der Bundesregierung – dem Deutschlandtakt – vorgesehene angebotsplanerische Rahmen finden bisher Berücksichtigung.
Dieses Vorgehen mit vielen Unbekannten ist alles andere als transparent und wird daher von den SPNV-Aufgabenträgern abgelehnt.
Auch die Kompatibilität mit der erwarteten EU-Kapazitätsverordnung ist nicht sichergestellt. Nach dieser richtet sich ab dem Fahrplanjahr 2031 die Kapazitätszuweisung und damit auch der Abschluss von Rahmenverträgen. Sie soll in Kürze erlassen werden und wird grundlegende Veränderungen im Kapazitätsmanagement bringen. Es ist noch unklar, ob für vorzeitig mit der DB InfraGO abgeschlossene Rahmenverträge ein Bestandsschutz unter der neuen EU-Kapazitätsverordnung bestehen würde. (....)

Der vollständige Inhalt dieser Pressemitteilung wird auf unserer Seite nicht angezeigt.
Zum Lesen der Mitteilung klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

-> Pressemitteilung: Rahmenvertragskonzept vernachlässigt Nahverkehre und Länderinvestitionen in die Infrastruktur

Quelle: Bundesverband SchienenNahverkehr e. V.

Stichwörter: Bundesverband SchienenNahverkehr e. V., Rahmenverträge, Nahverkehr, Regionalverkehr, SPNV‑Aufgabenträger, Fahrplankonzepte, Infrastrukturinvestitionen, EU‑Kapazitätsverordnung, Kapazitätsmanagement, Deutschlandtakt, Planungssicherheit

Kategorie(n): Aus den Organisationen