Pressemitteilung: Ratifizierung des geänderten IMO-Abkommens

Verkehr/Gesetzentwurf - 23.02.2023 (hib 129/2023) / Berlin: (hib/AW) Die Änderungen am Übereinkommen über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organisation, IMO) soll durch den Bundestag ratifiziert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/5651) vor, mit dem die von der Versammlung der IMO am 8. Dezember 2021 vorgenommenen Änderungen am Übereinkommen umgesetzt werden sollen. Damit die Änderungen in Kraft treten können, müssen zwei Drittel der 175 IMO-Mitgliedstaaten zustimmen. Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 ist die IMO zuständig für die Annahme von internationalen Seeschifffahrts-Regelungen und Normen über maritime Sicherheit, die Leistungsfähigkeit der Seeschifffahrt und den Schutz, die Verhütung und die Überwachung der Meeresverschmutzung durch Schiffe. (....)

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Quelle: Deutscher Bundestag

Schlagwörter: Deutscher Bundestag, IMO, Übereinkommen, Internationale Seeschifffahrts-Organisation, International Maritime Organisation

Kategorie(n): Gesundheit & Umwelt